Sachverständigenbüro für Maschinenbau
von der Handwerkskammer für Niederbayern - Oberpfalz  Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Feinwerkmechanik  Schwerpunkt: Maschinenbau 

Privatgutachten

 

 

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden, wie:

  • Privatpersonen
  • Juristische Personen
  • Firmen
  • Versicherungen, Verwaltungen
  • Verbände, Organisationen

Diese Privatgutachten dienen zur Feststellung, Dokumentation und auch beseitigung eines Kritikwürdigen Ist - Zustandes  einer Maschine oder Anlage. Oft werden vom Gutachter auch die Kosten zur Beseitigung der Beanstandungen ermittelt.

Privatgutachten erstellen bei:


  • Maschinenmängeln
  • Maschinenbruch
  • bei unzureichender Genauigkeit der Maschinen
  • keine Prozesssicherheit
  • nicht erreichter Leistungsfähigkeit
  • Überschreitung der Ausschussquote
  • Nichteinhaltung der gültigen Maschinenrichtlinie
  • zur Beweissicherung